Das Parlament

Martin Schulz - Präsident des Europäischen Parlaments

"Dieses Parlament ist das Herz der Demokratie auf Ebene der EU.

Das Europäische Parlament wird immer auf der Seite der Menschen sein und daran arbeiten, das tägliche Leben von hunderten Millionen Europäern zu verbessern. Das Europäische Parlament wird in einer würdigen und gerechten Art und Weise arbeiten, die auf Respekt und Gleichbehandlung basiert. In Namen dieses Parlaments werde ich mich für Europa mit noch mehr Nachdruck, Transparenz und Sichtbarkeit einsetzen."

Das Europäische Parlament

Aufgaben:

Das Europäische Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:

  • Demokratische Kontrolle über alle Gemeinschaftsorgane in erster Linie die Kommission.
  • Gesetzgebung zusammen mit dem Rat
  • Mitwirkung bei der Verabschiedung des Haushalts

Die Kontrollfunktion des Parlaments:

Das Parlament übt durch sein Zustimmungsvotum eine demokratische Kontrolle über die Kommission, die Ernennung des Präsidenten und der Kommissionsmitglieder aus. Auch danach ist die Kommission dem Parlament gegenüber politisch verantwortlich, das ihr das Misstrauen aussprechen und sie so zum Rücktritt zwingen kann.

Im Allgemeinen übt das Parlament seine Kontrolle durch die regelmäßige Prüfung der Berichte aus, die ihm von der Kommission vorgelegt werden (Gesamtbericht, Berichte über die Ausführung des Haushaltsplans, Bericht über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts usw.). Darüber hinaus richten die Abgeordneten regelmäßig schriftliche oder mündliche Anfragen an die Kommission.

Die Mitglieder der Kommission nehmen an den Plenartagungen des Parlaments und an den Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse teil, was einen ständigen Dialog beider Organe ermöglicht.

Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich auch auf den Rat: Die Abgeordneten richten regelmäßig schriftliche oder mündliche Anfragen an den Präsidenten des Rates, der an den Plenartagungen und an wichtigen Debatten teilnimmt.

Auf einigen Gebieten wie z. B. der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der justiziellen Zusammenarbeit sowie in Fragen von gemeinsamem Interesse - Asylpolitik, Einwanderung, Bekämpfung von Drogensucht, internationale Betrugs- und Verbrechensbekämpfung - hat sich eine enge Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rat entwickelt. Zu diesen Fragen wird das Parlament regelmäßig vom Präsidenten des EU-Rates informiert.

Schließlich wird der Präsident des Parlaments zur Eröffnung jeder Tagung des Europäischen Rates eingeladen, wo er die Standpunkte und Anliegen des Parlaments in Bezug auf aktuelle Probleme und Themen, die auf der Tagesordnung des Europäischen Rates stehen, zur Sprache bringen kann.

Die Prüfung der von Bürgern eingereichten Petitionen und die Einsetzung nichtständiger Untersuchungsausschüsse bilden weitere Kontrollmöglichkeiten des Parlaments.

Gesetzgebende Gewalt:

Das Parlament ist mit dem Rat an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsvorschriften beteiligt, die von der Kommission vorgeschlagen werden.

Das Gesetzgebungsverfahren, das am häufigsten zur Anwendung gelangt, ist das Mitentscheidungsverfahren. In diesem Verfahren sind das Europäische Parlament und der Rat einander gleichgestellt. Sie erlassen gemeinsame Rechtsakte des Rates und des Parlaments. Können sich beide Organe nicht einigen, so wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der einen Kompromissvorschlag ausarbeitet.

Das Mitentscheidungsverfahren kommt insbesondere in folgenden Bereichen zur Anwendung: Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Vollendung des Binnenmarkts, Forschung und technologische Entwicklung, Umwelt, Verbraucherschutz, Bildung, Kultur und Gesundheit.

Außerdem ist die Zustimmung des Parlaments unerlässlich, wenn es um besonders wichtige politische oder institutionelle Fragen geht, z. B. um den Beitritt neuer Mitgliedstaaten, um den Abschluss von Assoziierungsabkommen mit Drittstaaten oder von internationalen Übereinkommen, um das Verfahren der Wahlen zum Europäischen Parlament, um das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger sowie um die Aufgaben und Befugnisse der Europäischen Zentralbank.

Zwar gehen die meisten Gesetzgebungsinitiativen auf die Kommission zurück, doch ist auch die Rolle des Parlaments als politische Triebkraft nicht zu unterschätzen. Das Parlament prüft nämlich zum einen das jährliche Arbeitsprogramm der Kommission und kann zum anderen von der Kommission die Vorlage geeigneter Vorschläge verlangen.

Haushaltsbehörde:

Parlament und Rat sind die Hauptakteure bei der alljährlichen Verabschiedung des Gemeinschaftshaushalts. Jedes Jahr arbeitet die Kommission einen Vorentwurf des Haushaltsplans aus, der dem Rat zur Genehmigung vorgelegt wird. Anschließend kann das Parlament in zwei Lesungen mit dem Rat über die Änderung bestimmter Ausgaben und über die sachgerechte Verteilung der Haushaltsmittel verhandeln. Der Haushaltsplan gilt erst als endgültig festgestellt, wenn das Parlament ihm zugestimmt und sein Präsident ihn unterzeichnet hat.

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle des Parlaments überwacht ständig die Ausführung des Haushaltsplans, und das Parlament stimmt jedes Jahr über die Entlastung der Kommission für das abgelaufene Haushaltsjahr ab.

Organisation der parlamentarischen Arbeit:

Die Arbeit des Parlaments läuft im Wesentlichen in zwei Stufen ab:

  • Vorbereitung der Plenartagung des Parlaments durch die Abgeordneten im Rahmen der Ausschüsse, die für die einzelnen Politikfelder der Europäischen Union zuständig sind.
  • An der Plenartagung selbst nehmen alle Abgeordneten teil und beraten gemeinsam die vorliegenden Vorschläge. Die Plenartagungen finden normalerweise in Straßburg (einmal monatlich) und gelegentlich in Brüssel (an zwei Tagen) statt.

In der Plenartagung legen die Berichterstatter ihre Berichte vor. Die von ihrer Fraktion benannten Abgeordneten nehmen zu den auf der Tagesordnung stehenden Fragen Stellung.

Gegenstand der Beratungen sind meist Legislativvorschläge, Mitteilungen des Rates oder der Kommission und aktuelle Fragen der Europa- oder internationalen Politik. Das Parlament stimmt zunächst über die zu einem Legislativvorschlag eingebrachten Änderungsvorschläge ab, ehe der Gesamttext zur Abstimmung gestellt wird.